Die Packator GmbH, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, eingetragen im Handelsregisterdes Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Registernummer HRB 171932B und vertreten durch die Geschäftsführer Lars-Olaf Scholl und Dr. Axel Stirl, bietetden Transport von Kurier-, Express- und Postsendungen über ein Logistiksystem an.Die Transporte unterliegen den geltenden Bestimmungen des deutschen Rechts,sofern unten nichts anderes angegeben ist.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) abweichendeGeschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil,wenn die Packator GmbH diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
In Bezug auf alle durch die Packator GmbH angebotenen Transportleistungen gilt: Befördert werden können grundsätzlich alle Sendungen, die sich zur Beförderung mittels Fahrrad, Motorrad, PKW und anderen Kraftfahrzeugen eignen. Die Beförderung von Personen und Bargeld ist ausgeschlossen. Außerdem ausgeschlossen ist der Transport von Waffen, Drogen oder sonstigen illegalen Waren (insbesondere die Lieferung altersbeschränkter Waren wie Alkohol oder Tabak an Minderjährige). Auch Umzüge und Entsorgungen werden von der Packator GmbH nicht durchgeführt. Gefahrengüter oder Gütern, Waren und Stoffen, die gemäß den rechtlichen Vorschriften dem Gefahrgut zuzurechnen sind, müssen vom Auftraggeber zwingend als solche zum Transport angemeldet werden. Unterlässt der Auftraggeber die Anmeldung als Gefahrengüter zum Transport, gilt der generelle Ausschluss vom Transport von Gefahrgütern durch die Packator GmbH. Auf Wunsch können auch Schmuck, Kunst- und Wertgegenstände transportiert werden, allerdings ist für diese Transporte eine Haftung, mit Ausnahme der Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, ausgeschlossen.
Gegenstand eines Transportauftrages ist die Abholung und Auslieferung des zubefördernden Gutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten.Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Übergabe an denEmpfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigtwerden, die an der Empfängeradresse angetroffen werden. SchriftlicheAblieferquittungen, Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur auf ausdrücklichenAuftrag beim Empfänger angefordert. Die Ausführung weiterer individuellerKundenwünsche (wie z.B. engere Abhol- oder Lieferzeitfenster) kann nichtgarantiert werden. Als Auslieferungsnachweis gelten der Ausdruck derReproduktion der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift derEmpfangsperson sowie ggf. der von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt.
Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für denTransport bzw. die Lagerung geeigneten Verpackung zu übergeben. Jede für denTransport bestimmte Sendung ist vollständig und deutlich lesbar zu adressierensowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendung kenntlich zu machen.
Die Übernahme und Ausführung eines Transportauftrages erfolgt, sobald es dieVerkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. DieEinhaltung bestimmter Liefertermine wird nur dann geschuldet, wenn diesausdrücklich vereinbart wird. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Wetter- undWitterungshindernisse, behördliche Verbote und Behinderungen, unvorhersehbareSperrungen, Streik, außergewöhnliche Verkehrsstaus oder fehlende odermangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzlicheInstruktionen, welche den Transportablauf beeinflussen, entbinden die PackatorGmbH von jeder Laufzeitzusage. Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es aneiner ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisempfehlungen der Packator GmbH. Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw. erbrachte Leistung gemäß aktuell geltender Tarife oder gesonderter Vereinbarungen. Das Beförderungsentgelt ist bei der Abgabe der Bestellung fällig und bargeldlos zu leisten. Die Abrechnung der erbrachtenLeistungen erfolgt durch die Packator GmbH in Form eines Rechnungsversandesper E-Mail. Die maximale Wartezeit bei Abholungen oder Zustellungen beträgt fünfMinuten. Bei längeren Wartezeiten können zusätzliche Gebühren erhoben werden.Die Packator GmbH behält sich vor, Aufträge bis 30 Minuten vor Ausführung desAuftrags zu stornieren.
Das Beförderungsentgelt ist sofort und ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeberauch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kann die Packator GmbH für die zweiteMahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5.00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachungeines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Auftraggeberverpflichtet sich darüber hinaus, die zur Betreibung des überfälligenRechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmensentstehenden Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zuzüglichAuslagenpauschale gem. BRAGO zu erstatten. Hat der AuftraggeberEinwendungen gegen die aufgestellte Rechnung zu machen, so sind diese innerhalbvon vierzehn (14) Tagen, spätestens jedoch nach Erhalt der ersten Mahnung,schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten die Rechnungen alsanerkannt.
Falls der Auftraggeber den Transportauftrag zu einem Zeitpunkt storniert, zu demsich der Lieferprozess bereits im Vollzug befindet (insbesondere ein Kurier denAuftrag angenommen hat), ist das volle Beförderungsentgelt fällig.
Fehlfahrten, bedingt durch Fehler in der Abwicklung des Kunden, werden zumganzen Tarif berechnet. Zweite Zustellungen und Retouren können dem Kunden beifehlgeschlagener Zustellung in Rechnung gestellt werden. Bei langen Wartezeitenaufgrund der verzögerten Abfahrt beim Kunden sowie bei speziellen Sonderfahrtenist es möglich, dass höhere Kosten entstehen. Alle zusätzlichen Kosten undLeistungen im Zusammenhang mit erteilten Transportaufträgen werden nach Aufwand und Auslage des Auftragnehmers verrechnet.
Der Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumentebeizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt derAuftraggeber, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformationenwahrheitsgetreu und richtig sind. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtigeund mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtlicheKonsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware, habenkönnen.
Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier wird Packator, soweit dies zulässig ist,als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt. Packator wird als nominellerEmpfänger zum Zwecke der Beauftragung eines Zollmaklers zur Abwicklung derZollformalitäten eingesetzt. Für die Zollabfertigung gelten die Tarifzuschlägegemäß der aktuellen Preisliste von Packator.
Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen derZollbehörden oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichenAusfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens desAuftraggebers oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfängergegebenenfalls mit erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt,wenn dieser sein Recht auf Ablieferung der Sendung geltend macht. Falls derEmpfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, haftet der Auftraggeber.
Die Packator GmbH bietet im Regelfall keine Zustellungen außerhalb der EU an.
Die Packator GmbH haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrundeinschließlich unerlaubter Handlung nur, soweit sie:
durch schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog.Kardinalpflichten) durch Packator GmbH in einer das Erreichen des Vertragszwecksgefährdenden Weise verursacht werden oder
auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Packator GmbH zurückzuführen sind.
Haftet die Packator GmbH für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht,ohne dass ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist die Haftungbeschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Dies sind in der Regel1.000,00 EUR (Siehe Ziffer 5.3.).
Haftet die Packator GmbH gemäß Ziffer 5.1.2 für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatzvon Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer von Auftragnehmern sind, ist dieHaftung von Packator GmbH ebenfalls auf den unter Ziffer 5.1.2. genanntenHöchstbetrag begrenzt.
Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder denErsatz vergeblicher Aufwendungen haftet die Packator GmbH nicht, sofern diesenicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Geschäftsführern der PackatorGmbH zurückzuführen sind.
Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehendenZiffern gilt auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte der PackatorGmbH.
Eine Haftung der Packator GmbH wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit oder einer übernommenen Garantie istausgeschlossen.
Ist ein Schaden auch vom Kunden zu vertreten, hat sich der Kunde seinMitverschulden anrechnen zu lassen. Der Kunde hat im Rahmen seinerSchadensminderungsobliegenheit insbesondere für eine angemessene Verpackung(siehe Ziffer 5.4) zu sorgen
Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutesdurch den Empfänger unverzüglich gegenüber der Packator GmbH in Textformanzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind unverzüglichnach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nachAnnahme des Transportgutes, durch den Empfänger in Textform gegenüber derPackator GmbH anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie beispielsweise „nichtkontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger geltennicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen. Das Fehlen vonAuslieferungsbelegen ist binnen drei Tagen nach Auslieferung schriftlich gegenüberder Packator GmbH geltend zu machen. Werden die in dieser Ziffer 5.2 genanntenFristen nicht eingehalten, entfällt die Haftung durch die Packator GmbH.
Die Packator GmbH haftet für jeden Transport bei Verlust oder Beschädigung desTransportgutes in der Zeit von der Übernahme mit einer Ersatzleistung bis zu einemBetrag von € 1.000,00, höchstens jedoch bis zum Wert des beschädigten oder inVerlust geratenen Gutes, jeweils pro Sendung. Der Kunde kann diese Höchstgrenzedurch Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung auf seine Kostenerhöhen. In jedem Fall muss der Kunde die Packator GmbH vorab informieren,sofern der Sendungswert € 1.000,00 übersteigt, andernfalls ist die Haftungausgeschlossen. Die vorstehend beschriebene Ersatzleistung wird nicht gewährt,wenn die Güter durch einen anderen (z.B. Wareninteressenten, den Auftraggeberoder den Empfänger) transportversichert sind. In diesem Auftrag ist der Betrag dergewünschten Versicherungssumme anzugeben. Bei Filmen, DVDs und anderenDatenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. FürWertgegenstände, Schmuck und Kunstgegenstände muss vor dem Transport undsendungsbezogen eine Zusatzversicherung oder ein gänzlicher Haftungsausschlusszwischen Auftraggeber und der Packator GmbH schriftlich vereinbart werden. Wirdbei internationalen Transporten die zugesagte Laufzeit einer oder mehrerer Sendungen nicht eingehalten, so ist die Höhe der Ersatzleistung auf das Einfache des Frachtentgeltes begrenzt. Höhere Gewalt jeglicher Art entbindet die Packator GmbH von jeder Laufzeitzusage.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder dieÜberschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die die Mitarbeiter derPackator GmbH oder die beauftragten Unternehmen und Kuriere auch bei größterSorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnten. FürBruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oderGeräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht individuell ausdrücklichetwas Anderes vereinbart wurde. Hiervon ausgenommen sind vorsätzliche odergrob fahrlässige Beschädigungen durch Mitarbeiter der Packator GmbH, diebeauftragten Unternehmen und Kuriere. Technische Geräte, Modelle undvergleichbare Güter müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kistenoder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt werden. Falls einNachverpacken notwendig sein sollte, kann dies zusätzlich in Rechnung gestelltwerden. Schadensansprüche unverpackter oder nicht ausreichend verpackterSendungen werden in keinem Fall übernommen, auch wenn der Kurier die Sendungentgegengenommen hat.
Sämtliche Ansprüche gegen die Packator GmbH, beauftragte Unternehmen, Kuriereund Erfüllungsgehilfen der Packator GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund,verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginntmit Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit der Ablieferung des Gutes, bei Verlustmit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlustes.
Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen gemäß HGB und ADSp
Die Transportaufträge sowie erteilte Dienstleistungsaufträge unterliegenausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Packator GmbH. Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle aus diesenVerträgen oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Berlin vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam odernicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit undDurchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige odernicht durchsetzbare Bestimmung soll von den Parteien nach den Maßstäben vonTreu und Glauben so ersetzt werden, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftlicheZweck bestmöglich erreicht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung vonunerkannten Regelungslücken.